Die Berliner Begleitmappe unterstützt Sie langfristig mit einer chronischen Erkrankung zu leben. Sie bietet Ihnen Möglichkeiten Besprochenes zu vermerken, Ihre Unterlagen zu sortieren und diese griffbereit aufzubewahren. Außerdem
soll sie Anregungen geben, wo und wer Ihnen wie helfen kann und wie Sie beispielsweise Ihre Termine vor- und nachbereiten können (siehe auch Wissenswertes vor, während und nach dem Behandlungstermin).
Für wen ist die Mappe?
Patient*innen sowie ihre Angehörigen können die Mappe zu allen Terminen mitbringen und mit Hilfe der Mappe Termine
vor- und nachbereiten.
Behandelnde und Beratende können auf einer Checkliste ankreuzen, wann welche Themen mit Patient*innen und ihren Angehörigen besprochen wurden. In der Terminübersicht können die nächsten Termine vermerkt werden.
Wie ist die Mappe aufgebaut?
Die Mappe gliedert sich in sechs Themengebiete mit kurzen Einführungsinformationen. Unterlagen und Notizen können Sie je nach Themengebiet abheften. In der Mappe befinden sich Bögen zum Erfassen von Beschwerden, selbst gemessenen Werten, Medikamenten und Notizen. Checklisten helfen Ihnen besondere Themen vorzubereiten. Im letzten Abschnitt sind wichtige Adressen und Internetseiten zusammengefasst.
Für Fragen oder Anregungen wenden Sie sich gern an berliner-begleitmappe@tzb.de.
Oder rufen Sie uns an unter 030 28538920.
Aktuell befindet sich das Projekt Berliner Begleitmappe in der Pilotphase, also in einem Probelauf. Deshalb werden die Mappen momentan nur von Partnerkrankenhäusern (Martin-Luther-Krankenhaus und Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe) und Beratungsstellen in den Gesundheitsämtern in Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf verteilt. Erfahrungen aus der Pilotphase dienen dazu, die Mappe noch besser auf die Bedürfnisse von Patient*innen, Angehörigen sowie Behandelnden und Beratenden abzustimmen.
Von wem wurde die Mappe entwickelt?
Die Berliner Begleitmappe wurde von einem Team aus Expert*innen aus unterschiedlichen Fachrichtungen (z.B. Medizin, Psychologie, Gesundheitswissenschaften), Betroffenen und Angehörigen entwickelt. Die Johannesstift Diakonie gAG und das Tumorzentrum Berlin e.V. sind die Herausgeber der Berliner Begleitmappe.
Wie wird das Projekt gefördert?
Das Projekt wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und der Sparda-Bank Berlin eG gefördert. Das Projekt erhält keinerlei Einnahmen aus Werbung oder ähnlichen Quellen.
Wie geht es ab 2021 weiter?
Gerne würden wir ab 2021 die Mappe berlinweit Patient*innen zur Verfügung stellen. Besuchen Sie gerne regelmäßig unsere Internetseite. Wir halten Sie auf dem Laufenden, ab wann und wo Sie die Mappe erhalten können.
Informationen aus Berichten zu Ihrer Erkrankung, zu vorherigen Terminen und Ihre aktuellen Beschwerden sind entscheidend für Ihre weitere Behandlung. Eine Checkliste gibt eine Übersicht, was bei Terminen mit Ihren Behandelnden besprochen wurde.
Nach einer Behandlung im Krankenhaus oder nach einer fachärztlichen Untersuchung bekommen Sie einen Arztbrief bzw. Epikrise. Darin sind Diagnosen, Untersuchungsergebnisse sowie Empfehlungen für die weitere Behandlung dokumentiert. Lassen Sie sich den Arztbrief zum Abheften in
Ihre Begleitmappe aushändigen.
Wenn Beschwerden wie Schmerzen häufiger auftreten, ist es wichtig diese zu notieren. So können Sie bei Ihrem Arztbesuch genau beschreiben, wann welche Beschwerden auftauchen und gemeinsam überlegen, was dagegen hilft. Im Downloadbereich finden Sie dazu den Bogen Gesundheitliche Beschwerden.
Langfristig sind regelmäßige Folge- bzw. Kontrolluntersuchungen im Anschluss an viele Behandlungen wichtig. Hier können Sie beispielsweise auch die Notizen zu Ihren gesundheitlichen Beschwerden mitbringen.
Aussichten und Therapiemöglichkeiten einer Erkrankung können sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese und was mit der Therapie erreicht werden kann und soll, regelmäßig mit Ihren Ärzt*innen.
Behandlungen und Untersuchungen haben verschiedene Risiken und Nutzen. Sie und Ihre Ärzt*innen müssen gegebenenfalls gemeinsam abwägen, welche Einschränkungen Sie durch Therapien auf sich nehmen möchten und so Ihre weitere Behandlung planen. Manchmal wird dies auch Shared Decision Making (SDM) oder Partizipative Entscheidungsfindung genannt.
Familie oder enge Freunde können bei schwierigen Entscheidungen eine Stütze sein. Auch Entscheidungshilfen können hilfreich sein.
Regelmäßig erhalten Sie Befunde zu Untersuchungen und eine Liste mit Ihren Medikamenten. Diese zu sammeln ist wichtig und hilft bei einer langfristigen Behandlung Ihrer Erkrankung. Dazu gehören auch Ihre selbst gemessenen Werte.
In der Regel bekommen Sie die Ergebnisse einer Untersuchung als Befund, wie zum Beispiel Blutwerte oder das Ergebnis einer Magen- oder Darmspiegelung. Fragen Sie danach und bewahren Sie Ihre Befunde gut auf, falls andere Behandelnde nach diesen fragen.
Ein Medikationsplan unterstützt Sie dabei wann, in welcher Dosierung und wie lange Sie Ihre Medikamente einnehmen müssen. Hier ist es auch wichtig Angaben zu selbst gekauften Mitteln, wie beispielsweise pflanzlichen Präparaten, zu notieren.
In den Beipackzetteln Ihrer Medikamente können Sie Neben -und Wechselwirkungen nachlesen. Schreiben Sie sich entstehende Fragen dazu auf und besprechen diese mit Ihren Ärzt*innen.
Ein Medikationsplan wird Ihnen oft nach einem Klinikaufenthalt oder von Ihren Ärzt*innen mitgegeben. Einen vereinfachten Medikationsplan finden Sie im Downloadbereich. Dieser ist an das bundeseinheitliche Standardformat nach
§ 31a SGB V angelehnt.
Anregungen hierzu finden Sie im Bereich Körper & Geist.
Oft ist es wichtig, dass Sie selbst Werte messen und aufschreiben. Das kann zum Beispiel Ihr Blutdruck oder Körpergewicht sein. Verwenden Sie dafür gerne den Bogen Selbst gemessene Werte aus dem Downloadbereich.
Aufgrund Ihrer Erkrankung stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen Ihrer Kranken- und Pflegekasse zu. Das können zum Beispiel Unterstützung im Alltag, Heilmittel, wie Physiotherapie, oder Reha-Maßnahmen sein.
Die aus unserer Sicht wichtigsten Leistungen finden Sie hier. Beratung hierzu und zu weiteren Möglichkeiten erhalten Sie insbesondere von Sozialdiensten in Kliniken, Pflegestützpunkten und Beratungsstellen in Ihrem Bezirk. Adressen finden Sie hier.
Informationen und Berechnungen für Ihnen zustehende Leistungen finden Sie im Pflegeleistungs-Helfer und im Online-Ratgeber Krankenversicherung.
Hilfsmittel und Heilmittel sollen Ihre medizinische Therapie unterstützen und Ihnen im Leben mit Ihrer Erkrankung helfen.
Hilfsmittel sind technische Produkte oder andere Gegenstände, die Sie selbst nutzen. Zu Hilfsmitteln gehören zum Beispiel: Kompressionsstrümpfe, Schuheinlagen, Prothesen, Rollstühle oder Hörgeräte.
Heilmittel sind nichtärztliche therapeutische Leistungen. Sie müssen von
Ihren Ärzt*innen verschrieben und Ihrer Krankenkasse bewilligt werden.
Zu Heilmittelleistungen gehören zum Beispiel: Physiotherapie, Massagen, Ergotherapie oder Logopädie.
Bei der Physiotherapie geht es vor allem um Ihren körperlichen Zustand und Ihr körperliches Befinden. Hier erhalten Sie zum Beispiel Krankengymnastik oder Maßnahmen der physikalischen Therapie, wie Massagen. Die Maßnahmen haben oft das Ziel Muskeln zu stärken und Verspannungen zu lösen, um beispielsweise Schmerzen zu verringern und Ihr Allgemeinbefinden zu erhalten oder zu verbessern.
Die Ergotherapie unterstützt Sie bei alltäglichen Tätigkeiten zurecht zu kommen. Maßnahmen können von Übungen für die Konzentration bis hin
zu Alltagsbewegungen, wie das Anziehen, reichen.
Die Logopädie wird bei Erkrankungen eingesetzt, die die Sprache, das Sprechen, die Stimme oder das Schlucken beeinträchtigen. Logopäd*innen helfen zum Beispiel, wenn Sie sich nicht mehr an Wörter erinnern, wenn Sie Unterstützung brauchen, um Nahrung wieder zu sich nehmen zu können oder um sich weniger zu verschlucken.
Im Verlauf von Erkrankungen kann man sich manchmal nicht mehr selbst versorgen und braucht Hilfe durch andere bzw. für andere, zum Beispiel für die Kinder. Wird Pflege voraussichtlich länger als sechs Monate benötigt, muss geprüft werden, ob und welcher Pflegegrad vorliegt.
Die häusliche Krankenpflege beinhaltet Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Sie muss von Ärzt*innen verordnet und von der Krankenversicherung bewilligt werden und erstreckt sich über einen kurzen Zeitraum.
Pflegebedürftige, die vorübergehend intensive Pflege benötigen, können eine vollstationäre Kurzzeitpflege als Betreuungsform nutzen. Zum Beispiel im Falle einer Überforderungssituation in der häuslichen Pflege oder nach einem Krankenhausaufenthalt.
Pflegegrade entscheiden, welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie bekommen können. Der Pflegegrad richtet sich danach, wie schwer Ihre Selbstständigkeit oder Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Es gibt fünf Pflegegrade: von geringen bis zu schwersten Beeinträchtigungen.
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt werden. Gutachter*innen des Medizinischen Dienstes Ihrer Krankenkasse kommen zu Ihnen nach Hause und prüfen bei vorhandener Pflegebedürftigkeit welcher Pflegegrad vorliegt.
Es gibt verschiedene Unterstützungsleistungen und Hilfen von der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Das sind zum Beispiel finanzielle und/oder Sachleistungen sowie Beratungsangebote oder kostenlose Schulungskurse zu praktischen Tipps bei der Pflege. Sprechen Sie hierfür die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt an.
Eine ambulante oder stationäre Reha kann für Sie zum Beispiel nach einer Entlassung aus der Klinik in Frage kommen. Diese soll Ihnen dabei helfen, besser in den Alltag zurückzukehren und mit Ihrer Erkrankung leben zu lernen.
Ambulante Reha: Sie sind nur tagsüber für Ihre Therapien in der Einrichtung. Eine Voraussetzung ist, dass Sie medizinisch nicht rund um die Uhr betreut werden müssen. Und der tägliche Transport muss über die Einrichtung oder privat geregelt sein.
Stationäre Reha: Sie sind meist für zwei bis vier Wochen rund um die Uhr in
der Reha-Einrichtung. Intensive Therapien zur körperlichen und psychischen Stärkung werden hier mit Ihnen geplant und durchgeführt.
Mobile Reha: Unter bestimmten Voraussetzungen kann Sie das Reha-Team
bei Ihnen zu Hause behandeln.
Bei der Organisation unterstützen Sie der Sozialdienst des Krankenhauses,
Ihre Hausärzt*innen, die Behandlungszentren, Pflegestützpunkte oder die Beratungsstelle Ihres Bezirksamtes.
Je nach Schwere und Dauer Ihrer Erkrankung können Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, einen Schwerbehindertenausweis oder auch eine spezielle Art der Rente beantragen. Diese nennt sich Rente wegen Erwerbsminderung. Außerdem gibt es für Menschen in einer finanziellen Notlage bei verschiedenen Erkrankungen auch spezielle Härtefonds von Stiftungen.
Die aus unserer Sicht wichtigsten Leistungen zur finanziellen Sicherung finden Sie hier. Beratung hierzu erhalten Sie insbesondere von Sozialdiensten im Krankenhaus, Beratungsstellen der Bezirke, Ihrer Krankenkasse, vom Sozialverband VdK und Ihrer Rentenversicherung. Adressen finden Sie hier.
Je nach Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung (Grad der Behinderung) können Sie auch einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen. Mit dem Ausweis können Sie Unterstützungsleistungen für den Alltag in Anspruch nehmen.
Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie schwer Ihre Behinderung ist und wird in die Grade 10-100 eingeteilt. Die Beurteilung des eigenen GdB erfolgt im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung durch Behörden, wie das Versorgungsamt.
Behinderungen sind gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft voraussichtlich länger als 6 Monate einschränken. Diese liegt vor, wenn der Grad der Behinderung mindestens 20 beträgt.
Eine Schwerbehinderung liegt ab einem Grad der Behinderung von 50 vor. Betroffene können dann einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Menschen mit Behinderungen haben oft Nachteile in ihrem alltäglichen Leben. Dafür können Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden - zum Beispiel ermäßigte Gebühren, bzw. die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, Zusatzurlaub und Kündigungsschutz am Arbeitsplatz.
In einem Behindertenausweis steht der Grad der Behinderung und manchmal auch sogenannte Merkzeichen. Diese deuten auf eine Gehbehinderung oder sonstige Einschränkungen hin. Menschen mit einem Grad von mindestens 50 bekommen einen Schwerbehindertenausweis.
Gesundheitliche Beschwerden durch die Erkrankung und Nebenwirkungen von Behandlungen können mit supportiven Angeboten gelindert werden. Hierzu gehören Kreativtherapien, Gespräche, Beratungen, Selbsthilfegruppen und die Seelsorge. Diese Angebote können Ihre körperliche und seelische Gesundheit unterstützen und Ihr Wohlbefinden steigern. Einige werden durch die Krankenversicherung unterstützt.
Links zu möglichen Angeboten finden Sie hier.
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten für Kunst, Musik und Bewegung. Kreatives Theaterspiel, Yoga, Malen, Schreiben, gemeinsames Kochen, Akupunktur – um nur einige zu nennen. Kreativtherapien können Ihnen helfen aktiv Gefühle oder Gedanken auf verschiedene Art und Weise auszudrücken.
Zur Bewegungstherapie gehören zum Beispiel Gymnastik, Krafttraining, Tanztherapie oder Yoga. Viel Bewegung kann den Verlauf von Erkrankungen,
die Seele und die Lebensqualität positiv beeinflussen.
Gespräche und Beratung können Sie seelisch unterstützen und Kraft und Trost geben wie zum Beispiel in einer psychologischen Beratung oder in der Psychotherapie. Praktische Beratungsangebote bieten Ihnen Empfehlungen zum Beispiel in der Ernährungsberatung. und werden häufig durch die Krankenversicherung unterstützt.
Sorgen und Ängste bewegen viele Betroffene und ihre Angehörigen zu unterschiedlichen Zeiten einer Erkrankung. Unterstützende Gespräche und Beratungen, beispielsweise mit Psycholog*innen oder Psychotherapeut*innen, können Ihnen oder Ihrer Familie Halt geben. Es gibt auch Beratung für den Umgang mit den eigenen Kindern und für die Kinder selbst, wenn die Eltern schwer erkrankt sind. Psychologische Beratung und Psychotherapie werden in der Klinik, Praxen und Beratungsstellen angeboten. Diese Angebote gelten gleichermaßen für Sie und Ihre Angehören.
Für viele Menschen bedeutet Essen Lebensqualität. Was, wie oft und wann Sie essen, kann auch Ihren Krankheitsverlauf, Stoffwechsel, Ihre Medikation und Beschwerden beeinflussen. Aufgrund von Erkrankungen oder Therapien verändern sich manchmal der Geschmack und die Bekömmlichkeit des Essens. Bei der Ernährungsberatung können Sie individuelle Empfehlungen erhalten.
Schwere Erkrankungen lassen für viele Menschen Fragen nach dem Glauben, dem Sinn des Lebens oder dem Jenseits in den Vordergrund rücken. Zeit für Gespräche zu Ihren Gedanken, Sorgen und Hoffnungen sowie für Rituale, gemeinsames Beten, Beichten, Segnung oder Krankensalbung bietet die Seelsorge an. Wenn Sie dies wünschen, nimmt die*der Seelsorger*in mit Ihnen im Krankenhaus Kontakt auf und begleitet Sie und Ihre Angehörigen. Zu Hause können Sie sich an Seelsorger*innen Ihrer bzw. der örtlichen Kirchengemeinde wenden. Oft unterstützt Sie auch ein Besuchsdienst der Gemeinde, wenn Sie dies wünschen.
In Selbsthilfegruppen treffen sich Menschen mit ähnlichen Erkrankungen und Lebenssituationen, um sich auszutauschen und sich gegenseitig mit Rat und Hilfe zu unterstützen.
Im Leben kann es plötzlich oder durch fortschreitende Erkrankungen zu Situationen kommen, in denen man bedeutende Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Eine vorausschauende Vorsorgeplanung ermöglicht es eigene Wünsche und selbstbestimmte Entscheidungen festzuhalten.
Dafür gibt es Vorsorgedokumente wie zum Beispiel Patientenverfügung, Organspendeausweis, Vorsorgevollmacht, Testament.
Eine Checkliste wichtiger Schritte bei der Vorsorgeplanung finden Sie hier.
Es kann sein, dass Sie sich bei chronischen Erkrankungen immer weniger selbst äußern können. Deshalb ist es wichtig frühzeitig Vorsorgen zu treffen und diese zu planen. Die vorausschauende Versorgungsplanung soll gewährleisten, dass Sie so medizinisch-pflegerisch behandelt und betreut werden, wie Sie es sich wünschen. Es ist ein Prozess der gemeinsamen Entscheidungsfindung, in der Ihr individueller Patientenwille ermittelt wird. Zum Beispiel können Sie Grenzen zu lebensverlängernden Behandlungen im Voraus festlegen. Eine vorausschauende Versorgungsplanung entlastet nicht nur Sie, sondern auch Ihre Angehörigen. Vorsorgeplanung wird manchmal auch „Advance Care Planning (ACP)“ oder „Behandlung im Voraus Planen (BVP)“ genannt.
Im lebensbedrohlichen Notfall können Sie sich gegebenenfalls nicht mehr selbst äußern. Zum Beispiel zu der Frage, ob Sie eine Wiederbelebung bei Herz-Kreislauf-Stillstand wünschen. In Notfalldokumenten sehen Rettungskräfte auf einen Blick wie bei Ihnen in solchen Situationen gehandelt werden soll. Sie können hier Ihre Vorerkrankungen und Medikamente eintragen und angeben, welche Personen benachrichtigt werden sollen. Notfalldokumente sind für das Notfallteam bindend und benötigen hierfür die Unterschrift von Ihnen und Ihre*r Ärzt*in.
Notfalldokumente für zu Hause: Die wichtigsten Informationen können Sie zum Beispiel auf einem Zettel in einer Plastikdose in Ihrem Kühlschrank aufbewahren. Hilfreich ist ein Hinweis mit Angaben zum Aufbewahrungsort einer vorhandenen Notfalldose oder Notfallverfügung an der Wohnungstür.
Notfallkarte für unterwegs: Für einen Notfall unterwegs kann eine Notfallkarte die wichtigsten Informationen beinhalten, beispielsweise zu Ihren Medikamenten, Erkrankungen, Rufnummern von zu verständigenden Personen, dem Vorliegen einer Patientenverfügung sowie dem Aufbewahrungsort Ihrer Vorsorgedokumente. Führen Sie diese zum Beispiel im Portemonnaie mit sich.
In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, ob und wie Sie medizinisch behandelt werden möchten. Diese gilt dann, wenn Sie selbst Ihren freien Willen nicht mehr äußern können. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Patientenverfügung mit Ihre*r Ärzt*in besprechen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zur Vorsorgeplanung gehört auch das Thema Organspende. Diese kann Menschenleben retten, wenn das eigene bereits erloschen ist. Denken Sie in aller Ruhe darüber nach, ob eine Organspende für Sie in Frage kommt. Sie können sich zum Beispiel hier bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Infomaterial sowie einen Organspendeausweis bestellen oder ihn direkt online ausfüllen und ausdrucken.
In einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen. Diese kann bei Einwilligungsunfähigkeit wichtige Entscheidungen und Aufgaben für Sie übernehmen. Dabei kann es um Ihre medizinische Versorgung oder zum Beispiel Bankangelegenheiten gehen.
Eine Betreuungsvollmacht nennt man auch Betreuungsverfügung. Darin können Sie festlegen, welche Person Ihres Vertrauens das Gericht als Ihre rechtliche Betreuungsperson bestimmen soll, wenn Sie zum Beispiel medizinische oder geschäftliche Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Betreuer*innen sollen nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen handeln. Zum Beispiel ob Sie zu Hause oder in einem Pflegeheim wohnen wollen. Die Betreuungsverfügung gilt nur dann, wenn das Gericht über eine Betreuung entscheiden muss.
Zur Vorsorgeplanung sollte ebenfalls der letzte Wille gehören. Dabei können Sie beispielsweise Ihr Erbe mit einem Testament festlegen und bestimmen, wie oder wo Sie bestattet werden möchten. Ihren Abschied und Nachlass zu regeln, kann sehr beruhigend und entlastend für Sie und Ihre Angehörigen sein.
Hier finden Sie Druckvorlagen für die verschiedenen Bögen Ihrer Mappe zum herunterladen und selbst ausdrucken in Farbe und Schwarz-Weiß.
Fragen Sie nach, wenn Sie einen Ausdruck nicht verstehen und lassen Sie sich die Wörter erklären.
Beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) finden Sie hier zum Beispiel kurze Erklärungen zu medizinischen und wissenschaftlichen Wörtern. Hier können Sie sich Ihren Arztbrief oder Befund in eine leicht verständliche Sprache übersetzen lassen.
Im Web zwischen guten und schlechten Informationen zu unterscheiden, kann schwierig sein. Zur Bewertung von Internetseiten können Siegel wie HONcode einen ersten Hinweis geben. Sie bieten aber keine Garantie auf vollständige
und richtige medizinische Informationen. Tipps, Checklisten und Anleitungen, wie Sie Internetseiten bewerten können,
finden Sie zum Beispiel hier.
Wichtig: Gute Informationen im Web ersetzen kein Gespräch mit Ihren Ärzt*innen. Sie dienen nur als Ergänzung.
Es kann sinnvoll sein, sich schon vor dem Termin Fragen aufzuschreiben und sich während eines Gesprächs Stichpunkte zu notieren. Oder Sie lassen sich von einem nahestehenden Menschen aus Ihrem Freundeskreis oder Ihrer Familie zu wichtigen Gesprächen begleiten. Nutzen Sie gern die Bögen Eigene Fragen und Eigene Notizen.
Sie haben als Patient*in ein Anrecht auf verständliche Erklärungen von Diagnosen und Krankheitsbildern. Hierzu gehört auch die Aufklärung über Vor- und Nachteile einer Untersuchung oder Behandlung. Wenn Sie etwas also nicht verstehen, stellen
Sie viele Fragen und lassen Sie es sich genauer erklären. Offene Fragen können im Nachhinein sehr verunsichern.
Eine Liste möglicher Fragen an Ihre*n Ärzt*in finden Sie zum Beispiel hier. Weitere Fragen finden Sie beispielsweise auch im blauen Ratgeber “Patienten und Ärzte als Partner”.
Nach einem Aufklärungs- oder Behandlungsgespräch kann es manchmal helfen mit eigenen Worten zusammenzufassen, was Ihnen über eine Diagnose oder Behandlungsempfehlung gesagt wurde. So können Sie sich vergewissern, dass Sie alles richtig verstanden haben und mögliche Alternativen für Ihre Behandlung kennen.
Diese können Sie bei schwierigen Entscheidungen, zum Beispiel bei verschiedenen Untersuchungs- oder Behandlungs-möglichkeiten, unterstützen. Hier können Sie aufschreiben, um welche Entscheidung es sich handelt, welche Möglichkeiten
es gibt, und welche Infos Sie noch brauchen, um sich zu entscheiden. Vorlagen zu Entscheidungshilfen finden Sie zum Beispiel hier.
Wichtig: Die Hilfen können Sie bei der Vorbereitung auf ein Gespräch mit Ihren Ärzt*innen oder Angehörigen unterstützen. Es kann auch helfen, sich von jemandem aus der Familie oder von engen Freunden zu Gesprächen begleiten zu lassen. Dann können Sie gemeinsam entscheiden, wie Sie vorgehen.
In Pflegestützpunkten können Sie oder Ihre Angehörigen sich kostenlos informieren und beraten lassen. Zum Beispiel zur Pflege, Pflegebedürftigkeit oder zu möglichen Hilfen und Leistungen. Die Beratung erhalten Sie telefonisch oder persönlich vor Ort in Ihrem Bezirk. Bei Bedarf kommen die Mitarbeiter*innen auch zu Ihnen zu Hause. Eine Übersicht aller Berliner Standorte zu Pflegestützpunkten finden Sie hier.
Eine ausführliche Übersicht zu hilfreichen Anlaufstellen mit Adressen, Telefonnummern, und Internetseiten können Sie sich hier herunterladen.
Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Gesundheitsamt Friedrichshain – Kreuzberg
Gesundheitsamt Lichtenberg
Gesundheitsamt Marzahn – Hellersdorf
Gesundheitsamt Mitte
Gesundheitsamt Neukölln
Gesundheitsamt Pankow
Gesundheitsamt Reinickendorf
Gesundheitsamt Spandau
Gesundheitsamt Steglitz – Zehlendorf
Gesundheitsamt Tempelhof – Schöneberg
Gesundheitsamt Treptow – Köpenick
Landesamt für Gesundheit und Soziales (Versorgungsamt)
Compass – Private Pflegeberatung
Bürgertelefon zur Kranken- & Pflegeversicherung - (Bundesministerium für Gesundheit)
Deutsche Rentenversicherung
UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Integrationsfachdienst (IFD)
Vivantes Ambulante Rehabilitation
Sport-Gesundheitsparks & Zentren für Sportmedizin
Landessportbund Berlin e.V.
AG Lungensport in Deutschland e.V.
Deutscher Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie e.V. (DFKGT)
Deutscher Arbeitskreis Gestaltungstherapie / Klinische Kunsttherapie e.V. (DAGTP)
Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe gGmbH
Onkomap - „Ihr digitaler Onkolotse für Berlin“
Telefonseelsorge Berlin e.V.
Notfallseelsorge / Krisenintervention Berlin
Berliner Krisendienst
Psychoonkologie in Berlin (Tumorzentrum Berlin e.V.)
Onkomap - „Ihr digitaler Onkolotse für Berlin“
NAKOS – Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen
SEKIS – Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle
Home Care Berlin e.V.
Zentrale Anlaufstelle Hospiz
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Tumorzentrum Berlin e.V.
Psychoonkologie in Berlin (Tumorzentrum Berlin e.V.)
Onkomap - „Ihr digitaler Onkolotse für Berlin“
Krebsberatung Berlin
Krebsinformationsdienst (Deutsches Krebsforschungszentrum – dkfz)
OnkoRat Berlin e.V.
INFONETZ KREBS (Stiftung Deutsche Krebshilfe)
Härtefonds der Deutschen Krebshilfe
Berliner Krebsgesellschaft e.V.
Atemwegsliga e.V.
Lungeninformationsdienst (Helmholtz Zentrum München & Deutsches Zentrum für Lungenforschung)
Deutsche Lungenstiftung e.V.
Berliner Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. (BGPR)
Deutsche Herzstiftung e.V.
Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)
DDG – Deutsche Diabetes Gesellschaft
Deutsche Diabetes-Hilfe (diabetesDE)
Hilfelotse Berlin
Wegweiser Hospiz-Palliativmedizin (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin)
Krebsinformationsdienst (Deutsches Krebsforschungszentrum – dkfz)
Förderer:
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Sparda-Bank Berlin
eG Tumorzentrum Berlin e.V.
Herausgeber:
Johannesstift Diakonie gAG
Tumorzentrum Berlin e.V.
Kooperationspartner:
Gesundheitsamt des Bezirkes Charlottenburg -Wilmersdorf
Gesundheitsamt des Bezirkes Spandau
Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe
Projektleitung:
Dr. med. Karin Barnard (Johannesstift Diakonie gAG)
Autorinnen:
Dr. med. Karin Barnard (Johannesstift Diakonie gAG)
Dr. Annette Reinecke, M.Sc. (Tumorzentrum Berlin e.V.)
Laura Schilz, M.Sc. (Johannesstift Diakonie gAG)
Antonia Repsch, B.Sc. (Johannesstift Diakonie gAG)
Konzept, Gestaltung, Programmierung
Meyer Misgin Media GmbH
Gestaltung des Erscheinungsbildes:
Dipl.-Des. Josephine Rank
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